Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01.09.2023
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei sämtlichen Geschäftsbeziehungen mit Elisabeth Hütter (nachfolgend Creator) und Auftraggebern (nachfolgend Kunde) ausschließlich und in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sollte der Geltung widersprochen werden, hat der Creator das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, ohne dass Ansprüche seitens des Kunden entstehen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Auftragserteilung an den Creator, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Von diesen Bedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, werden vom Creator – vorbehaltlich ausdrücklicher Zustimmung – nicht anerkannt.
2. Vertragsschluss; Vergütung
Mit der Auftragserteilung durch den Kunden und der Annahme des Auftrages durch den Creator kommt ein Vertrag über die Nutzung der vereinbarten Leistungen zustande, unabhängig davon in welcher Form Auftragserteilung Auftragsannahme erklärt wurden.
Die Höhe der Vergütung des Creators ergibt sich aus dem Angebot des Creators. Angegebene Be-träge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).
Der Vergütung wird in drei Teilen nach Abschluss der jeweiligen Phase gem. Ziffer 8 fällig. Der An-spruch auf Vergütung wird innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungseingang fällig.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der vertraglichen Vereinbarung.
3.1 Erstellung von Webseiten
Der Creator erstellt Webseiten nach Kundenwünschen. Soweit keine konkreten Wünsche vertraglich vereinbart wurden, ist der Creator in der Gestaltung frei.
Nach Abnahme gem. Ziffer 10 übernimmt der Creator keinerlei Haftung für Fehler der Webseiten, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen.
Der Kunde erwirbt mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung die Rechte am Layout der gestalteten Webseiten, nicht aber an zur Verfügung gestelltem Bildmaterial sowie Skripten und Programmen, die der Creator entwickelt oder entwickelt hat.
Soweit vom Auftrag umfasst, führt der Creator die Anmeldung der Webseite bei einem nach eigenem Ermessen festzulegenden Auswahl von Suchmaschinen (Online-Suchdienste von Internet-Inhalten) durch. Diese Leistungen wird ohne Gewähr für die tatsächliche Aufnahme der Webseiten in die be-troffenen Suchmaschinenerbracht, da die Entscheidung über die Aufnahme und den Zeitpunkt alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine trifft. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die An-meldung angegebene Daten (Stichwörter, Beschreibungen) im Internet übertragen werden und nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.
Der Vertragsgegenstand wird ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und gängigen Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, deren Entwicklungsstand nicht älter als 2 Jahre ist. Zukünftige Browserversionen sind somit nicht von der Umsetzung erfasst. Gängig sind Internetbrowser wie Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome. Beinhaltet der Vertragsgegenstand die Arbeit mit Fremdsoftware, kann der Creator nicht zusichern, dass zukünftige Änderungen der Drittsoftware kompatibel zur Leistung des Creators sind. Eine An-passung in der Zukunft zur Herstellung einer möglichen Kompatibilität ist damit nicht Gegenstand des Vertrages, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Soweit nicht ausdrücklich im Angebot des Creators ausgewiesen, sind Leistungen, die nicht unmittel-bar vom Creator erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockma-terial), Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinen-Optimierungen, Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren, Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter.
Der Creator weist ausdrücklich darauf hin, dass Impressums, Datenschutzerklärung sowie rechtssi-chere Cookie-Banner nicht Teil des Leistungsumfangs sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dem Kunden wird empfohlen, Impressum und Datenschutzerklärung sowie die Datenschutzkonformität von Cookie-Bannern rechtlich überprüfen zu lassen.
Es bestehen keine Pflichten seitens des Creators, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies er-folgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
3.2. Fotografie; Printdesign
Für technisch bedingte, insbesondere farbliche Abweichungen von Druckerzeugnissen zwischen den erstellten Entwürfen des Creators und den Druckerzeugnissen oder Farbabweichungen zwischen ein-zelnen Exemplaren eines Druckerzeugnisses haftet der Creator nicht. Vor der Veröffentlichung oder Erteilung des Druckauftrages erhält der Kunde einen Korrekturabzug zur Prüfung und Freigabe. Der Kunde prüft den Korrekturabzug sorgfältig auf inhaltliche Richtigkeit sowie auf Schreibfehler. Mögliche Fehler hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Nach erfolgter Freigabe ist eine Haftung des Creators für eventuelle inhaltliche, orthographische oder grammatikalische Fehler ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart schuldet der Creator bei der Erstellung von Printprodukten neben der vertraglich vereinbarten Leistung nur die Übergabe der Druckdatei in einem gängigen Format. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei.
4. Erfüllungsgehilfen
Der Creator ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen. Der Creator bleibt dabei einziger Vertrags-partner des Kunden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung und Freistellung
Der Kunde stellt dem Creator die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Der Kunde gewährleistet die Beachtung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter an den dem Creator zur Verfügung gestellten Daten. Stellt der Kunde Foto- oder Videomaterial zur Verfügung, welches Personen zeigt, gewährleistet der Kunde, die wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung zur Veröffentlichung der betroffenen Personen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Creator nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kun-den zu erbringen. Der Creator ist insbesondere nicht verpflichtet die zur Verfügung gestellten Inhalte im Hinblick auf Zweckdienlichkeit und Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu überprüfen. Der Creator gewährleistet zu keinem Zeitpunkt, dass die erbrachte Leistung dem vom Kunden verfolgten Zweck genügt. Der Creator ist für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Ver-tragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Creator nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutz-rechte) zu überprüfen. Der Kunde stellt den Creator diesbezüglich von jeglicher Haftung und etwaigen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verpflichtet, dem Creator jegliche Kosten zu ersetzen, die die-sem aufgrund möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
Vorbehaltlicher individualvertraglicher Absprachen ist der Kunde für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung von Webseiten und sonstigen Werken selbst verantwortlich und stellt diese dem Creator rechtzeitig zur Verfügung. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, so kann der Creator nach eigenem Ermessen unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildma-terial gängiger Anbieter verwenden oder entsprechende Teile der Webseite mit Platzhaltern belegen.
Soweit kein (technischer) Wartungsvertrag geschlossen wurde, obliegt es dem Kunden nach Ab-nahme gem. Ziffer 10 die Notwendigen Updates zu überwachen und zu installieren, um mögliche Sicherheitslücken zu schließen. Der Creator weist ausdrücklich darauf hin, dass Content-Manage-ment-Systeme wie z.B. WordPress regelmäßige Updates benötigen, um deren Sicherheit zu gewähr-leisten und diese z.B. vor Hackerangriffen zu schützen.
6. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Creators für sämtliche Schäden ist beschränkt auf Vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Creator jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypi-schen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durch-führung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig ver-trauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garan-tie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorste-hende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Creators für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7. Datenverlust
Eine Haftung für den Verlust und die Veränderung von Daten des Creators ist ausgeschlossen.
Der Creator übernimmt keine Datensicherung. Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die alleinige Pflicht des Kunden, alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern.
8. Leistungserbringung
Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel in drei Phasen: Konzeptphase; Umsetzungsphase; Ver-öffentlichungsphase. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, unterliegt die Fertigstellung des Vertrags-gegenstandes keiner Frist.
Der Creator erarbeitet unter Mitwirkung des Kunden einen Plan über die zukünftige Struktur und Funk-tionalität des Vertragsgegenstandes. Das Konzept bildet die Grundlage für die spätere Umsetzungs-leistung. Das Konzept wird vom Kunden am Ende freigegeben. Ein u. U. bereits vorvertraglich mit dem Kunden erstelltes Konzept gilt als freigegeben und bildet ebenfalls die Grundlage für die spätere Umsetzungsleistung. Nach Freigabe des Konzepts beginnt der Creator mit der Umsetzung. Auf Basis des freigegebenen Konzepts erstellt der Creator einen gebrauchstauglich fertigen Vertragsgegen-stand, der die vereinbarten Funktionen enthält. Die Umsetzung wird vom Kunden am Ende freigege-ben. Nach erfolgter Fertigstellung überträgt der Creator den Vertragsgegenstand in den Verfügungs-bereich des Kunden, wo der Vertragsgegenstand vom Kunden gem.- Ziffer 12 abgenommen wird.
Dies kann durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen und durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, durch Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf ähnliche Weise erfolgen. Der Kunde stellt hierfür dem Creator alle notwendigen Zugangsda-ten unverzüglich zur Verfügung.
Lehnt der Kunde Vorschläge bezüglich des Konzeptes oder der Umsetzung in jeweils wesentlich ge-änderter, den Wünschen des Kunden Rechnung tragender Version mehr als zweimal ab, so hat der Creator das Recht, den Vertrag zu kündigen und kann die für die Konzeptphase und/oder die Umset-zungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung verlangen.
Soweit der Kunde von ihm zugesagte Termine bzw. Leistungszusagen nicht einhält, liegt die darauf begründete Verzögerung der Arbeit nicht in der Verantwortung des Creators.
9. Anpassungswünsche
Sollte der Kunde nach Freigabe des Konzepts bzw. der Umsetzung oder nach Abnahme des fertig-gestellten Vertragsgegenstandes eine nachträgliche Änderung bzw. Ergänzung verlangen, so ist eine Anpassung nicht geschuldet. Nach gesonderter Vereinbarung kann der Creator dem Änderungs-wunsch nachkommen, wobei eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand bei dieser Ände-rung/Ergänzung entsteht. Etwaige vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich um einen an-gemessenen Zeitraum. Das gleiche gilt auch für den Fall, dass eine Freigabe oder Abnahme noch nicht erteilt wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür bereits erfüllt sind.
10. Abnahme
Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen An-forderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Kunden und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorge-bracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.
Der Creator hat im Rahmen des vereinbarten Auftrags eine gestalterische und künstlerische Freiheit, soweit keine konkreten Kundenvorgaben vorliegen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch/künst-lerischen Gründen verweigert werden, wenn die erbrachte Arbeit mittlerer Art und Güte entspricht.
Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stillschweigende Abnahme da.
Fordert der Kunde den Creator auf, eine Webseite zu veröffentlichen, so gewährleistet der Kunde, die rechtliche Überprüfung der Inhalte.
Mit der Abnahme gilt die vertragliche Leistung als vollständig erbracht. Weitere Bearbeitungen oder Anpassungen nach Abnahmeerfordern eine erneute Beauftragung des Creators.
11. Gewährleistungsrechte; Verjährung
Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Creator nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmun-gen. Unwesentliche Mängel begründen keine Gewährleistungsrechte. Mängelrechte sind ausge-schlossen, soweit sie auf von dem Kunden bereitgestellten Materialien oder sonstigen Vorgaben des Kunden beruhen. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft, kann der Kunde Nacherfüllung verlangen.
Die Wahl der Art der Nacherfüllung obliegt dem Creator.
Der Kunde hat den Vertragsgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu überprüfen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkenn-bare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat in Textform zu erfolgen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt. Für die Recht-zeitigkeit genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen und die Leistung gilt als mangelfrei.
Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr, diese Ver-jährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Ver-letzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Creator resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die ge-setzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Stand 01.09.2023
12. Kündigung
Der Creator ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außeror-dentlich zu beenden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbe-sondere, jedoch nicht ausschließlich vor:
Wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die Ausführung eines Auftrags trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert oder unmöglich wird.
Wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt. Im Fall eines solchen berechtigten Kündigung bleibt der volle Vergütungsan-spruch des Creators bestehen.
Der Kunde ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis außeror-dentlich zu beenden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbe-sondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, da der Creator fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werk-tagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstößt. Die bis zu die-sem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen sowie etwaige Aufwendungen sind vom Kunden auch im Fall einer berechtigten Kündigung in voller Höhe zu bezahlen.
Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen.
Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung des Creators verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristig-keit nicht anderweitig zu realisierendem Gewinn in folgender Abstufung anteilig zu bezahlen:
Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100%
Kündigung nicht mehr als 30 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75%
Kündigung nicht mehr als 60 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50%
13. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhält-nisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt einen (1) Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automa-tisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Nutzungsrechte
Der Kunde ist nur berechtigt, den erbrachten Vertragsgegenstand für den vereinbarten Zweck zu nut-zen. Der vereinbarte Zweck ergibt sich aus dem Angebot des Creators.
Der Creator überträgt dem Kunden das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergü-tung.
Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen und verblei-ben beim Creator. Urheberrechte sowie technische Schutzrechte für Programme, die der Creator für den Kunden erstellt, verbleiben beim Creator.
Der Creator verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG). So erfolgt die Namensnennung beispiels-weise im Programmiercode und beim Webdesign im Impressum einer Website.
Bedient sich der Creator zur Vertragserfüllung Dritter, wird der Creator etwaige Urhebernutzungs-rechte des Dritten für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in die mit Dritten geschlossenen Verträge, die zur Erfüllung dieses Vertrags nötig sind, zu nehmen.
Soweit der Creator „open source software“ o. ä. zur Erstellung des Vertragsgegenstandes verwendet, gelten die Regelungen dieses Softwareproduktes. Urheberrechte entstehen nur so weit, wie sie nach den jeweiligen Lizenzbedingungen entstehen können. Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, sich an die jeweiligen Lizenz Bedingungen zu halten.
15. Referenz
Der Kunde stimmt der Verwertung der erbrachten Leistungen des Creators sowie der Nutzung des Unternehmenslogo/CI zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken auf der Webseite des Creators zu.
16. Vertraulichkeit
Der Creator wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunter-lagen, Layouts, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Foto- und Filmmaterial, streng vertraulich behandeln.
Der Creator verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Dritten (bspw. Lieferanten, Grafi-kern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
17. Höhere Gewalt
Der Creator haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfällen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leistungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen. Soweit einzelvertraglich eine feste Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde, ist eine Verzögerung der Leistungserbringung nicht zu vertreten. Der Creator ist in diesem Fall berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Der Creator wird dem Kunden über die Verzögerung informieren.
18. Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel
18.1 Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder wer-den, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18.2 Erfüllungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
18.3 Der Creator ist berechtigt diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmens-strategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hier-über spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist der Creator berechtigt, den Ver-trag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.